Informationen laut Art. 1, Absatz 125, des Gesetzes vom 04. August 2017, Nr. 124

Gemäß Art. 1 c. 125 des Gesetzes 124/2017, werden nachfolgend die Zuschüsse, Beiträge, bezahlten Aufträge und wirtschaftlichen Vorteile jeglicher Art, die von der öffentlichen Verwaltung und den damit verbundenen Parteien erhalten wurden, angeführt:
- Beitrag über 13.889,26 € für Investitionen laut „Nuova Sabatini“ Gesetz, in Kraft getreten am 24.04.2019.

Informationen im Sinne des Art. 1 Absatz 125 ff. des Gesetzes Nr. 124 vom 4. August 2017

Bezugnehmend auf Art. 1, Absatz 125 ff. des Gesetzes 124/2017 werden hier im Folgenden die im Geschäftsjahr 2020 von der öffentlichen Verwaltung bzw. Gesellschaften und Körperschaften gemäß Art. 2-bis D.Lgs. 33/2013 an die Gesellschaft ausgezahlten Zuschüsse und Beihilfen (Beiträge, Zuschüsse, Beihilfen, Förderungen, Vergünstigungen, wirtschaftliche Vorteile) angeführt:
- 28.000 Euro mit Zahlungseingang am 24. Dezember 2020 im Sinne des Art. 1 GD Nr. 137 vom 28. Oktober 2020 und Art. 2 des DL Nr. 149 vom 9 November 2020;
- „Nuova Sabatini“ Beitrag auf die Zinsen für Neuinvestitionen über 6.943,63 Euro mit Auszahlungsdatum am 4.6.2020.